Soweit die Besonderen Bedingungen für Serviceverträge, Standardsoftware bzw. für Individualsoftware oder/und für Software-Lizenzbedingungen keine abweichenden Regeln beinhalten, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma eMind GmbH (nachstehend eMind genannt), gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen derselben und ihrer Rechtsnachfolger und/oder nach Fusion mit anderen Unternehmen im Rahmen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit und unabhängig von der vertragsrechtlichen Einordnung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. Insofern sind die Geschäftsbedingungen von eMind (nebst den Besonderen Bedingungen) stets Grundlage für ihr Tätigwerden. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistungen von eMind gelten diese Bedingungen in der jeweils aktuellen Version, welche im Internet unter der Adresse www.eMind.de/agb.html abgerufen werden kann. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen erkennt eMind grundsätzlich nicht an. Auch Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn und soweit sie durch eMind schriftlich anerkannt werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Im Einzelfall bedürfen diese der schriftlichen Bestätigung gegenüber dem Kunden durch die Geschäftsführung von eMind.
Aufstellung von Hardware: Auspacken und Aufstellen der Hardware, Anschließen an das Stromnetz beim Kunden und Durchführen eines Gerätetests. Bereitschaftszeit: Zeiten, in denen eMind (Fehler-) Meldungen entgegennimmt (üblicherweise die Geschäftszeiten von eMind). Datensicherung: Ordnungsgemäße Datensicherung umfasst alle technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Integrität und Konsistenz der IT-Systeme einschließlich der auf diesen IT- Systemen gespeicherten und für Verarbeitungszwecke genutzten Daten, Programme und Prozeduren. Ordnungsgemäße Datensicherung bedeutet, dass die getroffenen Maßnahmen in Abhängigkeit von der Datensensitivität eine sofortige oder kurzfristige Wiederherstellung des Zustandes von Systemen, Daten, Programmen oder Prozeduren nach erkannter Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, Integrität oder Konsistenz aufgrund eines schadenswirkenden Ereignisses ermöglichen; die Maßnahmen umfassen dabei mindestens die Herstellung und Erprobung der Rekonstruktionsfähigkeit von Kopien der Software, Daten und Prozeduren in definierten Zyklen und Generationen. Datenverlust: Verlust (Löschung) oder Verlust der Integrität und Konsistenz von Daten. Ersatzlieferung: Bereitstellung von Hardware oder/und Software durch eMind oder einen Erfüllungsgehilfen zur Erfüllung vertraglicher Leistungen. Gewährleistungsfrist: Hierunter ist die Verjährungsfrist im Sinne der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu verstehen. Hardware: Geräte bzw. Maschinen einschließlich deren optionaler Zusatzeinrichtungen, gemäß Herstellerspezifikation, die im Vertrag aufgeführt sind; solche Geräte bzw. Maschinen werden von ihren Herstellern im allgemeinen über Bestellnummern (Typbezeichnung ggf. ergänzt um Modellbezeichnung) näher spezifiziert. Instandhaltung: Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Soll-Zustandes sowie zur Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes. Materialaufwand: Aufwendungen eMinds für den Gebrauch und Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie sonstigen Erzeugnissen im Rahmen der Leistungserbringung. Nebenkosten: Aufwendungen eMinds, die für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen notwendig sind. Sie sind in der vereinbarten Vergütung nicht enthalten und sind weder Reise- noch Materialkosten. Reaktionszeitraum: Zeitraum, innerhalb dessen eMind mit den Instandhaltungsarbeiten zu beginnen hat. Sie beginnt mit dem Zugang der Störungsmeldung innerhalb der vereinbarten Servicezeiten und läuft ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten. Reisekosten: Aufwendungen eMinds für An- und Abreise zum Ort der vereinbarten Leistung, sofern ungleich zum Dienstsitz, die im Regelfall nicht Bestandteil der Kosten für den Personaleinsatz sind. Aufwendungen können sein: Fahrtkosten, Übernachtungsgeld, Reisenebenkosten etc. Schriftform: gemäß §§ 126, 126b, 127 BGB. Schutzrechte: insbesondere gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte. Standardsoftware: Software (Programme, Programm-Module, Tools etc.), die für die Bedürfnisse einer Mehrzahl von Kunden am Markt und nicht speziell von eMind für den Kunden entwickelt wurde, einschließlich der zugehörigen Dokumentation. Vorinstallation: Vorinstallation der (Standard-) Software auf einer bestimmten Hardware vor Auslieferung. Handbuch: nach Wahl von eMind in gedruckter oder elektronischer Form dem Kunden übergebene Beschreibung der jeweils gelieferten Produkte. eMind übergibt die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Version in vertragsmäßig festgelegter Stückzahl. Darüber hinausgehende und/oder aktuellere Versionen sind von dem Kunden immer gesondert anzufordern und zu zahlen.
Die Angebote von eMind sind hinsichtlich der Preise, Mengen und Lieferfristen freibleibend, es sei denn, sie sind explizit und schriftlich als bindend gekennzeichnet. Technische Änderungen bleiben nach billigem Ermessen vorbehalten. Die Produktbeschreibungen von eMind sind als Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zu werten. Sofern zwischen dem schriftlich geschlossenen Vertrag und der Auftragsbestätigung von eMind Abweichungen bestehen, gilt vorrangig der Inhalt der Auftragsbestätigung. Die Regeln über kaufmännische Bestätigungsschreiben gelten sinngemäß. Ein Vertrag mit eMind kann auch dadurch zu Stande kommen, dass eMind mit der vom Kunden bestellten Leistungserbringung beginnt. eMind behält sich stets die Prüfung der Solvenz des Kunden vor. eMind ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn Insolvenzverfahren eröffnet werden. Dies gilt nicht, wenn der Kunde binnen fünf Werktagen nach schriftlicher Aufforderung durch eMind eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellt.
Die Preise für Dienstleistungen und Softwareprodukte von eMind bestimmen sich in Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten. Diese können bei eMind angefordert werden. eMind bleibt es unbenommen, diese auch auf ihren Webseiten www.eMind.de für die Kunden bereitzustellen. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten samt ihrem Inhalt die Gültigkeit. eMind behält sich vor, bei Service-Verträgen, deren Laufzeit bereits mehr als 12 Monate beträgt, die Preise bzw. Entgelte einmal jährlich um 3% des vertraglich vereinbarten Service-Entgelts zu erhöhen.
Leistet der Kunde A-Kontozahlungen, so werden diese nach Maßgabe der §§ 366 Abs. 2 und 367 BGB verbucht. Trifft der Kunde eine abweichende Tilgungsbestimmung, so kann eMind die Zahlung zurückweisen.
eMind behält sich das Eigentum an den dem Kunden gelieferten (Standard-) Softwareprodukten (soweit sie in Form von Datenträgern wie CDs, CD-Roms, etc., Dongles oder ähnlichem, nebst Installations- und Betriebsanleitungen geliefert wurden) bzw. Hardware bis zur Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis oder/und aus anderen Rechtsgründen vor. Auf Verlangen des Kunden gibt eMind Sicherheiten frei, wenn der Wert des Sicherungseigentum die Höhe des im Zeitpunkt des Verlangens bestehenden Saldos um mehr als 20 % übersteigt. Bei Zahlungsrückständen des Kunden gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch eMind nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, eMind teilt dies ausdrücklich mit. Der Kunde darf Vorbehaltsware – sofern vertraglich dazu ermächtigt – nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht in Verzug ist veräußern. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung gehen auf eMind im Wege der Abtretung über. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist, solange er seine Vertragspflichten erfüllt, zur Einziehung dieser Forderungen berechtigt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an eMind abzuführen. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch eMind erlischt das Recht des Kunden zur Weiterverwendung der Soft-/Hardware. eMind behält sich vor, die Verwendung der Software für diesen Fall zu unterbrechen. Unverzüglich nach Begleichung der offenen Forderungen wird eMind dem Kunden eine neue Lizenzierungssdatei i. S. v. § 11 AGB zukommen lassen. Andernfalls sind sämtliche vom Kunden angefertigten Programmkopien sofort zu löschen. Hardwareteile sind mit Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes auf Kosten des Vertragspartners von diesem an eMind zurückzugeben. Der Vertragspartner ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen ab Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes mitzuteilen, in welchem Umfang Löschung erfolgte.
Bei Zahlungsverzug und/oder Stundung sind Zinsen in Höhe von acht Prozent über dem aktuellen Basiszinssatz geschuldet. Der Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn eMind eine höhere oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde eMind die entstandenen Kosten im vollem Umfang zu ersetzen. eMind kann stattdessen ohne Schadens-/Aufwandsdarlegung für jeden solchen Fall eine Kostenpauschale von € 7,50 verlangen. Dem Vertragspartner bleibt die Möglichkeit unbenommen, einen geringeren bzw. keinen Schaden darzulegen. Ist Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt, verpflichtet sich der Kunde, eMind jede Änderung seiner Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen von eMind sind sofort nach deren Zugang zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung, es sei denn die Unrichtigkeit der Rechnung ist offenbar oder erheblich (mehr als 5 % des Auftragvolumens). Die Parteien sind sich einig darüber, dass eine rechtzeitige Einwendung im allgemeinen dann nicht vorliegt, wenn nach Zugang der Rechnung mehr als fünf Werktage verstrichen sind. Die Parteien gehen davon aus, dass Rechnungen, die innerhalb Deutschlands versandt werden, im allgemeinen drei Werktage nach Absendung zugehen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, diese Zugangsvermutung zu widerlegen. Dienstleistungen werden in Zeitabständen, die eMind nach billigem Ermessen festlegt, abgerechnet. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte der Kunde nicht der Umsatzsteuer unterliegen, hat er seine UID eMind mit Auftragserteilung mitzuteilen. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, so hat er den aus der Verzögerung resultierenden Zinsschaden nach Maßgabe des oben genannten Verzugszinssatzes zu tragen. Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem erheblichen Teil des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung von eMind wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden i.S.d. § 321 BGB ist eMind berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zustellen. Der Kunde gilt – im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung – als mit einem erheblichen Teil des Rechnungsbetrages in Zahlungsverzug, wenn er sich mit zwei fälligen Raten im Rückstand befindet.
Der Kunde darf vorbehaltlich § 6 Rechte aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von eMind an Dritte abtreten.
Entstehen im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses zwischen eMind und dem Kunden Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnlichem, gilt die Einhaltung der jeweiligen zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden DIN-Normen als vereinbart.
Das Recht auf eine telefonische Hotlinebetreuung erwirbt der Kunde nur durch Abschluss eines entsprechenden Servicevertrages. Ergänzend hierzu gelten die Besonderen Bestimmungen für Serviceverträge von eMind.
Der Kunde erhält von eMind einen Lizenzierungs-Code („.lic-Datei“) zur Freischaltung der Software oder/und Inanspruchnahme sonstiger (Dienst-) Leistungen von eMind. Bei Verlust oder Zerstörung dieser Datei müssen neue Zusatzlizenz(en) zu den gültigen Preisen für alle auf diese Datei zugelassene Programme oder/und sonstige (Dienst-) Leistungen von dem Kunden erworben werden. Jede programmtechnische Veränderung der „lic.-Datei“, aber auch der übrigen Software von eMind, insbesondere um diese ohne Lizenzierungs-Code, etwa für Raubkopien laufen zu lassen, ist untersagt. (Schuldhafte)Verstöße hiergegen berechtigen eMind gegen den Kunden eine Konventionalstrafe zu verhängen. Vorbehaltlich einer diesbezüglichen gerichtlichen Angemessenheitsprüfung beträgt die Strafe jedenfalls 50% der Auftragssumme.
Die Lieferung von lizenzpflichtiger Software erfolgt gemäß bzw. ergänzender gesonderter abzuschließender Vereinbarungen unter den dort genannten Software-Lizenzbedingungen. Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den von eMind verkauften Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen, auch an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Angebotsteilen verbleiben bei eMind. Der Kunde haftet eMind gegenüber für alle Schäden, die sich aus der Verletzung vorgenannter Verpflichtungen ergeben. In jedem Verletzungsfall kann eMind – unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche – eine Vertragsstrafe in Höhe von jedenfalls 5 % des Kaufpreises oder/und des Lizenzentgelts für das entsprechende Gesamtprogramm geltend machen, ohne dass ein entstandener Schaden durch eMind im einzelnen nachgewiesen werden muss. Sämtliche von eMind gelieferten Programme, Software, Handbücher sind urheber- bzw. leistungsschutzrechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der besonderen schriftlichen Genehmigung von eMind. Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von eMind gelieferte Software geltend und wird die Nutzung der Software hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet eMind wie folgt: eMind wird nach seiner Wahl und auf seine Kosten entweder die Software so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzt, aber im Wesentlichen doch den vereinbarten Funktions- und Leistungsmerkmalen in für den Kunden zumutbarer Weise entspricht oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Nutzung der Software gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies eMind zu angemessenen Bedingungen nicht, hat eMind die Software gegen Erstattung des vom Kunden zu entrichteten Preises abzüglich eines die Zeit der Nutzung der Software berücksichtigenden Betrages zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Software an eMind zurückzugeben. Voraussetzungen für die Haftung von eMind sind, dass der Kunde eMind von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen, entweder eMind überlässt oder nur im Einvernehmen mit eMind führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene, notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten von eMind. Stellt der Kunde die Nutzung der Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist. Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen eMind ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der eMind mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde gestattet die Verarbeitung der eMind im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass eMind die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von eMind auch innerhalb der eMind verwendet. Die Rechnung (bzw. der Lieferschein) gilt insofern und insbesondere als Benachrichtigung im Sinne der §§ 19a, 33 Bundesdatenschutzgesetz. Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten
Liefertermine oder -fristen sind grundsätzlich freibleibend. Ein verbindlicher Liefertermin gilt im Zweifel als vereinbart, wenn der Kaufschein den Vermerk ‚fix‘, ‚präzis‘, ‚genau‘ oder ’spätestens‘ enthält. Als allgemeine Zweifelsfallsregelung gilt: Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichem Leistungsvermögen der eMind vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener und unverschuldeter Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei eMind oder beim Hersteller oder dessen Unterlieferanten eintreten, sofern diese Umstände eMind die Lieferung zur vereinbarten Zeit unzumutbar machen. Sollte eMind mit der Lieferung mehr als 2 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerung länger als 2 Wochen dauert, ist auch eMind berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Hierüber ist der Kunde unverzüglich zu informieren, die Gegenleistung ist zurück zu erstatten, soweit von dem Kunden bereits erbracht. Bei Software-Entwicklungen oder Ergänzungen verlängern sich diese Zeiten auf jeweils 6 Wochen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die eMind die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, aber auch fehlende Mitwirkung des Kunden usw., auch wenn sie beim Lieferanten von eMind oder deren Unterlieferanten eintreten, hat eMind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen eMind ferner, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. eMind ist berechtigt, abweichende von der Bestellung des Kunden im handels- bzw. verkehrsüblichen Umfang geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit die Änderung und/oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von eMind setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. eMind ist zu Teillieferungen und Teilleistungen und deren Fakturierung jederzeit berechtigt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist eMind berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
Die Haftung von eMind für fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (Kardinalpflichten) und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Zuvorstehendes gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungs- oder/und Verrichtungsgehilfen von eMind.
eMind unterhält eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung der vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, für die eMind nach vorstehenden Grundsätzen einzustehen hat. Weist der Kunde einen solchen Schaden nach, so wird eMind zur Befriedigung der Schadensersatzansprüche des Kunden ihren Deckungsanspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung an den Kunden erfüllungshalber abtreten. Solange der Kunde die Haftpflichtversicherung der eMind nicht gerichtlich in Anspruch genommen hat, kommt eine Haftung von eMind nicht in Betracht. Dies gilt nicht, wenn die Verweisung auf die Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung den Kunden mit unzumutbaren Kosten und/oder Risiken belasten würde. In diesem Falle haftet eMind unmittelbar auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
Wird ein Schadensersatzanspruch nicht binnen drei Monaten – beginnend mit der endgültigen Ablehnung der Schadensersatzleistung durch eMind – gerichtlich geltend gemacht, so verfällt er. In den Fällen der Verweisung an die Haftpflichtversicherung beginnt die Verfallsfrist erst dann zu laufen, wenn die Haftpflichtversicherung erfolglos gerichtlich in Anspruch genommen wurde.
AGB.AllgemeineRügedesc
Bei Verlust von Daten haftet eMind nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung (regelmäßige und gefahrentsprechende Anfertigung von Sicherungskopien) durch den Kunden für die Wiederherstellung der Daten erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von eMind tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
Der Kunde bestätigt im Falle des Erwerbs gebrauchter Sachen, dass die gelieferte Ware bei Übergabe an ihn in einwandfreiem Zustand war. Bei Eintritt eines Gewährleistungsfalles – Sach-/Rechtsmangel oder/und Fehlen zugesicherter Eigenschaft(en) – steht eMind nach eigenem Ermessen das Recht zur Nachbesserung oder/und Ersatzlieferung zu. Das Recht des Kunden, nach fruchtlosem Ablauf der Nachbesserungsfrist, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Minderung zu verlangen, bleibt unberührt. Für Leistungen der eMind oder ihrer (Handels-) Vertreter, die ausdrücklich als ‚Gefälligkeit‘, ‚ohne Berechnung‘ oder ähnlich bezeichnet sind, bzw. den Umständen nach nur als eine solche Leistung aufgefasst werden konnten, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Die Haftung für Gefälligkeiten richtet sich nach §§ 521, 599 BGB. Die Haftung ist ausgeschlossen bei unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung.
Der Kunde muss eventuelle Transportschäden unverzüglich und schriftlich dem Transporteur melden und eMind eine Kopie des Schriftverkehrs zuschicken. Sofern nicht anders vereinbart, ist eMind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie die eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
Gegen Ansprüche von eMind kann der Kunde nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen und/oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Ihm steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sei es nach § 273 BGB, sei es nach § 369 HGB, nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zum einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Besteht seitens des Kunden Verzug aufgrund einer fälligen Leistung, die eMind zur Erfüllung einfordern kann, so besteht mit Eintritt des Verzuges ein Zurückbehaltungsrecht von eMind, auch ohne diesbezogene ausdrückliche Einrede. Soweit der Kunde die gesetzlich mögliche Sicherheit leistet, gilt die Einrede als nicht erhoben.
eMind behält sich handelsübliche Änderungen der von ihr geschuldeten Leistungen vor. Nicht handelsübliche Änderungen sind zulässig, wenn sie für den Vertragspartner höherwertig sind. Änderungen werden jedenfalls nur in einem Umfang erfolgen, der unter Berücksichtigung der Interessen von eMind für den Kunden zumutbar ist.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von eMind im Hinblick auf Produkte oder/und Dienstleistungen oder/und andere Informationen kontaktiert zu werden, sofern davon auszugehen ist, dass diese Kontaktaufnahme dem mutmaßlichen Interesse des Kunden entspricht. § 25 Schriftform- und Vollständigkeitsklausel Änderungen und/oder Ergänzungen der Verträge sollen in schriftlicher Form erfolgen.
eMind behält sich vor, die Rechte und Pflichten aus Dauerschuldverhältnissen mit dem Kunden auf einen Dritten zu übertragen. Macht eMind hiervon Gebrauch, so steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie nach Rechtsausübung durch eMind und mittels eingeschriebenem Brief erfolgt.
Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter von eMind, die mit ihm in Kontakt getreten sind, nicht für sich und/oder Dritte abzuwerben bzw. deren Dienste außerhalb des zwischen dem Kunden und eMind bestehenden Vertragsverhältnisses in Anspruch zu nehmen. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von zwei Jahren fort. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000 € verpflichtet. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt es unbenommen, eMind einen geringeren oder/und die Entstehung keines Schadens nachzuweisen.
Erfüllungsort ist Rösrath. Dies gilt auch für die Schuld des Kunden.
Gerichtsstand ist Köln. Dies gilt auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse. eMind ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden bzw. vor den Gerichten zu klagen, die gesetzlich vorgesehenen sind. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet deutsches Recht mit Ausschluss des Wiener Kaufrechts Anwendung.
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